VDI 2569: Schallschutz im Büro – Richtlinie im Überblick

VDI 2569 ist eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zum Schallschutz und zur akustischen Gestaltung in Büroräumen. Sie legt Anforderungen und Empfehlungen für Raumakustik, Schallübertragung zwischen Räumen sowie Hintergrundgeräuschpegel fest und dient Architekten, Akustikplanern und Bauherren als verbindlicher Planungsrahmen für Bürogebäude.

Was regelt die VDI 2569?

Die VDI 2569 behandelt den Schallschutz in Bürogebäuden umfassend und unterscheidet dabei drei wesentliche Themenbereiche:

Raumakustik:
Die Richtlinie gibt Zielwerte für die Nachhallzeit in Büroräumen vor. Eine zu lange Nachhallzeit verschlechtert die Sprachverständlichkeit und erhöht die akustische Belastung der Nutzer. Die Anforderungen sind nach Raumtyp und Nutzung differenziert – Einzelbüros, Gruppenbüros und Großraumbüros werden unterschiedlich bewertet.

Schallübertragung zwischen Räumen:
Vertraulichkeit in Büros setzt voraus, dass Gespräche nicht in benachbarte Räume dringen. Die VDI 2569 definiert Mindestanforderungen an die Schalldämmung von Trennwänden, Decken und Türen. Dabei werden sowohl Luft- als auch Trittschall berücksichtigt.

Hintergrundgeräuschpegel:
Technische Anlagen wie Lüftung, Klimatechnik oder EDV-Geräte erzeugen kontinuierliche Hintergrundgeräusche. Die Richtlinie legt Obergrenzen für diese Pegel fest, um Ablenkung und Belastung der Büronutzer zu begrenzen.

Büroformen und ihre akustischen Anforderungen

Die VDI 2569 unterscheidet zwischen verschiedenen Büroformen, da deren akustische Anforderungen erheblich voneinander abweichen:

Einzelbüro:
Im abgeschlossenen Einzelbüro steht die Schalldämmung gegenüber angrenzenden Räumen im Vordergrund. Gespräche sollen weder nach außen dringen noch von außen störend wahrnehmbar sein. Die Anforderungen an die Raumakustik sind vergleichsweise moderat, da die Raumgröße den Nachhall von Natur aus begrenzt.

Gruppenbüro:
In Büros mit mehreren Arbeitsplätzen steigen die Anforderungen an die Raumakustik deutlich. Gleichzeitig geführte Gespräche überlagern sich, die Sprachverständlichkeit sinkt, und der Geräuschpegel kann sich durch den Lombard-Effekt selbst verstärken. Gezielte Absorbermaßnahmen sind hier in der Regel erforderlich.

Großraumbüro:
Das Großraumbüro stellt die höchsten Anforderungen. Neben der Raumakustik spielen hier raumakustische Abschirmmaßnahmen – etwa Stellwände mit Absorptionswirkung – sowie die gezielte Steuerung des Hintergrundgeräuschpegels eine wichtige Rolle. Die VDI 2569 empfiehlt für Großraumbüros unter anderem den Einsatz von Schallabsorbern an Decke und Wand sowie ggf. technische Systeme zur Geräuschüberdeckung (Sound Masking).

Hinweis: VDI 2569 und DIN 18041

VDI 2569 und DIN 18041 ergänzen sich in der Büroakustik-Planung. Während die DIN 18041 allgemeine Zielwerte für die Nachhallzeit in Abhängigkeit von Raumvolumen und Nutzungskategorie vorgibt, fokussiert die VDI 2569 spezifisch auf Büroräume und bezieht zusätzlich Schallübertragung und Hintergrundgeräusche ein. Für eine normgerechte Büroakustik-Planung sollten beide Regelwerke herangezogen werden.

Kennwerte und Messgrößen der VDI 2569

Die Richtlinie arbeitet mit mehreren akustischen Kennwerten, die in der Planungspraxis relevant sind:

Nachhallzeit T:
Die Nachhallzeit gibt an, in welcher Zeit der Schalldruckpegel nach dem Abschalten einer Schallquelle um 60 Dezibel abfällt. Für Büroräume werden je nach Raumtyp und -volumen unterschiedliche Zielwerte empfohlen.

Bewertetes Schalldämm-Maß R’w:
Dieser Einzahlwert beschreibt die Schalldämmung von Bauteilen wie Wänden und Decken. Er ist ein zentraler Parameter für die Planung der Schallübertragung zwischen Büroräumen.

Sprachübertragungsindex STI:
Der STI bewertet die Sprachverständlichkeit in einem Raum auf einer Skala von 0 bis 1. Hohe Werte stehen für gute Verständlichkeit, niedrige Werte für starke Beeinträchtigung durch Nachhall oder Störgeräusche.

Ablenkungsdistanz rD:
Dieser für Großraumbüros relevante Kennwert beschreibt, ab welcher Entfernung von einer Schallquelle Gespräche nicht mehr als störend wahrgenommen werden. Eine große Ablenkungsdistanz bedeutet, dass Störgeräusche weit in den Raum hineinwirken.

Praktische Bedeutung für Planung und Umsetzung

Die VDI 2569 ist keine gesetzlich verbindliche Norm, sondern eine anerkannte Regel der Technik. Sie entfaltet in der Praxis dennoch erhebliche Wirkung: Viele Ausschreibungen, Mietverträge und Zertifizierungssysteme für Bürogebäude (etwa DGNB oder LEED) verweisen auf ihre Anforderungen oder orientieren sich an ihren Kennwerten.

Für Architekten und Akustikplaner bedeutet die Richtlinie konkret: Bereits in der Entwurfsphase müssen Raumgeometrie, Materialwahl und Grundrissorganisation auf ihre akustischen Auswirkungen hin geprüft werden. Nachträgliche Korrekturen sind aufwendig und kostenintensiv. Schallabsorber an Decke und Wand, schallabsorbierende Trennelemente sowie eine durchdachte Grundrissplanung sind typische Maßnahmen, um die Anforderungen der VDI 2569 zu erfüllen.

YDOL-Schallabsorber – etwa wandmontierte Elemente der RELAX Collection oder abgehängte Deckenabsorber – können gezielt eingesetzt werden, um die raumakustischen Zielwerte der VDI 2569 in Büroumgebungen zu erreichen.

Fazit: VDI 2569 als Planungsgrundlage für Büroakustik

Die VDI 2569 bietet einen strukturierten Rahmen für die akustische Planung von Büroräumen aller Art. Wer ihre Kennwerte und Anforderungen von Beginn an in die Planung einbezieht, schafft die Grundlage für Büroumgebungen, in denen Sprachverständlichkeit, Vertraulichkeit und ein angemessener Geräuschpegel dauerhaft gewährleistet sind.


Ausgezeichnetes Design

  • YDOL ICONIC AWARDS 2016
  • YDOL German Design Award Winner 2017
  • YDOL European Product Design Award
  • YDOL German Design Award 2019
  • YDOL IF Design Award 2021
  • YDOL RELAX Tube Light LIT Design Award Winner 2021

Häufige Fragen

Eva Herwig

Ihre Ansprechpartnerin
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